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Eine fundierte Grundlagenqualifizierung sowie regelmäßige
Fort- und Weiterbildungen sind Voraussetzungen für eine qualitative
und kompetente und damit befriedigende Arbeit in allen Funktionsbereichen
des Sports (z. B. als ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in, Gruppenhelfer/in,
Trainer/in usw.).
Der Schwimmverband NRW (SV NRW) ist an die Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes
gebunden und muss - und will - sich den Anforderungen dieses seit
dem 01.01.2000 geänderten Gesetzes stellen. Denn in diesem
Gesetz spielt die Qualifizierung für
ehrenamtliche Tätigkeiten im organisierten Sport eine
wichtige Rolle.
Der SV NRW kommt - wie Sie dem aktuellen Lehrgangsangebot entnehmen
können - diesem Anspruch mit einer großen Palette thematisch
breit ausgerichteter Qualifizierungsmöglichkeiten für
Übungsleiter/innen, Trainer/innen und anderen ehrenamtlichen
Funktionsträger(inne)n nach.
Zielsetzung der Bildungsangebote
Das Bildungsangebot des SV NRW richtet sich grundsätzlich an
alle Vereinsmitarbeiter/innen und sonstige Interessenten. Bei den
Seminaren handelt es sich um eine hoch qualifizierte Laienausbildung
auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Aktuelle
Trends werden durch unsere regelmäßigen (Markt-) Analysen
pädagogisch aufbereitet und für die Umsetzung im Verein
praxisorientiert vermittelt. Unsere Qualifizierungsangebote sind
Multiplikatorenschulungen und versetzen die Vereine in die Lage,
Angebote im Bewegungsraum Wasser vor Ort für die unterschiedlichsten
(sportgesunden) Zielgruppen anzubieten. Ziel des SV NRW ist die
Stärkung der Vereine und die Unterstützung beim Ausbau
Ihrer Marktposition.
Anforderungen an die Teilnehmer/innen
Grundsätzlich können alle interessierten Personen die
Qualifizierungsangebote des SV NRW nutzen. Um einen optimalen Lernerfolg
mit einer harmonischen Lernatmosphäre zu gewährleisten
ist eine hohe Eigenmotivation unerlässlich.
Mit der Lehrgangsanmeldung akzeptiert die/der Teilnehmer/in ‚Unsere
Rahmenbedingungen' sowie die Lehrgangsausschreibung und damit
die inhaltliche Zielsetzung des gebuchten Seminars. Entsprechend
der ‚Bildungskonzeption' des SV
NRW sind im Verlauf aller Aus-, Fort- und Weiterbildungen folgende
Voraussetzungen von den Teilnehmern zu erfüllen:
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Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (siehe
auch Fehlzeiten)
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aktive Mitarbeit in der Sportpraxis (Ausnahmen:
nachgewiesene Verletzung oder Ähnliches). Dies setzt ein
Mindestmaß an körperlicher Fitness voraus! |
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aktive Mitarbeit bei themenbezogenen Diskussionen,
Gruppenarbeiten, etc. |
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Erstellung von Niederschriften, Berichten auf Anweisung der
Lehrgangsleitung
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Erarbeitung und Durchführung von praktischen
Übungen (in Einzel- oder Gruppenarbeit) |
Art und Umfang dieser Anforderungen legt die Lehrgangsleitung fest.
Die Lehrgangsleitung entscheidet über die erfolgreiche Teilnahme
und die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung.
Fehlzeiten
Bei allen Qualifizierungsmaßnahmen sind wegen der komprimierten
Lehrgangsinhalte grundsätzlich keine Fehlzeiten zulässig. Bei begründeten
und anerkannten Fehlzeiten während einer Lizenzausbildung entscheidet
der zuständige Lehrwart in Abstimmung mit der Lehrgangsleitung über
Art und Umfang des nachzuholenden Lerninhaltes.
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