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Schwimmverband NRW, 18.01.05,
von A.Hillebrand
Der Hauptausschuss des Deutschen Schwimm-Verbandes hat gemäß
Auftrag des Verbandstages in seiner Sitzung am 15. Januar 2005 einige
grundlegende Veränderungen zum Wettkampf, zur Teilnahmegebühr
und zum Startrechtwechsel beschlossen.
Künftig gilt, dass
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jeder Schwimmer (ohne Altersbeschränkung), der an einem
Wettkampf teilnehmen will, sich beim Deutschen Schwimm-Verband
registrieren lassen muss. Die Registrierung (Gebühr 10,00
€) ist einmalig; der Schwimmer erhält eine ID-Karte
mit der Registrierungsnummer.
Alle Inhaber von gültigen Wettkampfpässen
sind registriert. Pässe, die bis zum 31.12.2004 gültig
waren, sind automatisch bis zum 31.12.2005 verlängert.
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jeder Schwimmer ab dem vollendeten
10. Lebensjahr, der an einem Wettkampf teilnehmen will, eine
Lizenzgebühr (Teilnahmegebühr) von 12,00 € pro
Jahr zu zahlen hat.
Diese Verpflichtung gilt vom 1. Januar
2006 an. |
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Anträge auf Startrechtwechsel werden erst vom 1.
Februar 2005 an zentral von der DSV-Geschäftsstelle
in Kassel bearbeitet. Bis zum 31.
Januar 2005 bearbeitet weiterhin der Schwimmverband
NRW die Anträge seiner Vereine. Die Verwaltungsgebühr
beträgt 35,00 € pro Antrag. (Korrektur
vom 20.01.2005)
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Anträge und Anfragen sind zu
richten an:
Deutscher Schwimm-Verband
Postfach 420 140, 34070 Kassel
Tel 0561-940830, Fax 0561-94083-15
E-Mail: info@dsv.de
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Den genauen Wortlaut der neuen DSV-Regelungen finden
sie hier (PDF-Datei, 2 Seiten, 17 kb)..... Dort sind auch die
Übergangsregelungen beschrieben. Wichtig ist vor allem noch
einmal darauf hinzuweisen, dass Pässe, die am 31.12.2004 abgelaufen
sind, noch bis zum 31.12.2005 gültig sind. Ende 2005 verlieren
alle Pässe ihre Gültigkeit und werden kostenfrei durch
die neuen ID-Karten ersetzt.
Hinsichtlich der Teilnahmegebühr bleibt es in 2005 bei der
bisherigen Regelung, dass die Zahlung durch die Wertmarken nachzuweisen
ist. Wertmarken 2005 sind nach wie vor bei der Geschäftsstelle
des Schwimmverbandes NRW erhältlich.
Der Schwimmverband NRW hatte sowohl beim Verbandstag 2004 als auch
auf der Hauptausschusssitzung nachdrücklich dafür plädiert,
die jährliche Teilnahmegebühr nur für die Teilnahme
an amtlichen Veranstaltungen zu erheben. Eine denkbar knappe Mehrheit
des Gremiums hat sich aber anders entschieden.
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