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Schwimmverband NRW, 06.04.06,
A.
Hillebrand
Auf Einladung des Präsidenten des LandesSportBundes NRW kamen
bei ihren regelmäßigen Treffen in Duisburg die Vertreter
der in der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände, dazu
Vertreter der Dombauvereine, der Stiftung Kunst und Kultur des Landes
NRW sowie des Vereins zur Förderung der Vollblutzucht und Traberzucht
zusammen, um diesmal die möglichen Folgen der von der Landesregierung
angekündigten Änderung der Destination (Begünstigung)
der Zweckerträge aus dem Spiel 77 zu erörtern.
Über die Lotterie Spiel 77 werden öffentliche Aufgaben
in Bereichen von sozialer Arbeit, des Sports sowie der Kunst und
Kultur abgesichert, die der Staat in einer freiheitlichen Gesellschaft
selbst nicht erfüllen kann und sie daher freien Trägern
überantwortet. So wird bürgerschaftliches Engagement genutzt
und gefördert.
Insgesamt sind in den begünstigten Organisationen über
1 Million Frauen und Männer ehrenamtlich aktiv und betreuen
weit über 10 Millionen Menschen. Dieses Engagement darf durch
eine möglicherweise haushaltstechnische Neuregelung nicht behindert
oder gar gefährdet werden.
Die Teilnehmer an der Runde erklärten einstimmig, dass der
Zweckertrag aus dem Spiel 77 für die Arbeit ihrer gemeinnützigen
Organisationen unverzichtbar ist. LandesSportBund-Präsident
Walter Schneeloch: "Eine Veränderung der Bewirtschaftung
darf nicht zu dirigistischen Eingriffen der Landesregierung in die
Autonomie der Begünstigten führen. Es muss weiterhin gelten,
dass die Mittel für satzungsgemäße Aufgaben eingesetzt
werden dürfen."
Die am Gespräch beteiligten Destinatäre begrüßten
daher, dass der Finanzminister Dr. Helmut Linssen am 22. März
2006 dem LandesSportBund NRW gegenüber erklärt hat, dass
sich ab 2007 lediglich der Verfahrensweg ändere. Der Empfängerstatus
bleibe für alle genauso erhalten, wie die Auflage, die Mittel
aus dem Zweckertrag für satzungsgemäße Zwecke zu
verwenden. Damit - so stellten die Gesprächsteilnehmer fest
- ist das Selbstbestimmungsrecht der begünstigten Organisationen
weiterhin gesichert.
Die Destinatär-Vertreter waren sich einig, die weitere Entwicklung
aufmerksam zu beobachten.
Ein Foto vom Treffen der Destinatäre finden Sie zum Download
im Internet unter www.wir-im-sport.de
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