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Schwimmverband NRW, 06.04.06, A. Hillebrand
Ehrenamt sichert öffentliche Aufgaben auf privater Basis — Treffen der "Destinatäre": Zweckerträge aus Spiel 77 unverzichtbar
Auf Einladung des Präsidenten des LandesSportBundes NRW kamen bei ihren regelmäßigen Treffen in Duisburg die Vertreter der in der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände, dazu Vertreter der Dombauvereine, der Stiftung Kunst und Kultur des Landes NRW sowie des Vereins zur Förderung der Vollblutzucht und Traberzucht zusammen, um diesmal die möglichen Folgen der von der Landesregierung angekündigten Änderung der Destination (Begünstigung) der Zweckerträge aus dem Spiel 77 zu erörtern.

Über die Lotterie Spiel 77 werden öffentliche Aufgaben in Bereichen von sozialer Arbeit, des Sports sowie der Kunst und Kultur abgesichert, die der Staat in einer freiheitlichen Gesellschaft selbst nicht erfüllen kann und sie daher freien Trägern überantwortet. So wird bürgerschaftliches Engagement genutzt und gefördert.

Insgesamt sind in den begünstigten Organisationen über 1 Million Frauen und Männer ehrenamtlich aktiv und betreuen weit über 10 Millionen Menschen. Dieses Engagement darf durch eine möglicherweise haushaltstechnische Neuregelung nicht behindert oder gar gefährdet werden.

Die Teilnehmer an der Runde erklärten einstimmig, dass der Zweckertrag aus dem Spiel 77 für die Arbeit ihrer gemeinnützigen Organisationen unverzichtbar ist. LandesSportBund-Präsident Walter Schneeloch: "Eine Veränderung der Bewirtschaftung darf nicht zu dirigistischen Eingriffen der Landesregierung in die Autonomie der Begünstigten führen. Es muss weiterhin gelten, dass die Mittel für satzungsgemäße Aufgaben eingesetzt werden dürfen."

Die am Gespräch beteiligten Destinatäre begrüßten daher, dass der Finanzminister Dr. Helmut Linssen am 22. März 2006 dem LandesSportBund NRW gegenüber erklärt hat, dass sich ab 2007 lediglich der Verfahrensweg ändere. Der Empfängerstatus bleibe für alle genauso erhalten, wie die Auflage, die Mittel aus dem Zweckertrag für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden. Damit - so stellten die Gesprächsteilnehmer fest - ist das Selbstbestimmungsrecht der begünstigten Organisationen weiterhin gesichert.

Die Destinatär-Vertreter waren sich einig, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten.

Ein Foto vom Treffen der Destinatäre finden Sie zum Download im Internet unter www.wir-im-sport.de

 
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© Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e.V. • info@swimpool.de
Letzte Aktualisierung: 06.04.2006 •  webmaster@swimpool.de