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Schwimmverband NRW, 08.10.09, von LSB NRW / A. Hillebrand
Ehrenamtsfreibetrag — Frist verlängert
in einer Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder am 23.09.2009 wurde beschlossen, dass die Frist für eine ggf. notwendige Satzungsänderung zur Nutzung des Ehrenamtsfreibetrages bis zum 31. Dezember 2010 verlängert wird.

Die offizielle Bekanntgabe dieser neuen Frist sowie weitere Kriterien, Vorgaben und Erläuterungen zur Anwendung des Ehrenamtsfreibetrages werden voraussichtlich noch im Oktober 2009 in einem neuen BMF-Schreiben veröffentlicht.

Weitere grundsätzliche Informationen zum "Ehrenamtsfreibetrag" und die Broschüre "Bezahlte Mitarbeit" finden sie unter: http://www.vibss.de

Nach der Veröffentlichung des BMF-Schreibens werden wir sie noch einmal umfassend über die aktuelle Sachlage informieren.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das VIBSS-ServiceCenter des LandesSportBundes wenden (Tel. 0180 5 / 73 81 00, 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz oder vibss@lsb-nrw.de).

 
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Letzte Aktualisierung: 08.10.2009 •  webmaster@swimpool.de