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Rücknahme der Möglichkeit des Leistungsnachweises

Die Ankündigung der Abschaffung des Leistungsnachweises gab zu Anfang des Jahres Anlass zu verbal geäußertem Unmut, der sich dann allerdings auf nur acht schriftliche Stellungnahmen beschränkte. Da das Thema auch während des Verbandstages im Juni 2001 angesprochen wurde, möchte ich an dieser Stelle nochmals erläutern, wie es zu der jetzigen Entscheidung gekommen ist.

Vorausgegangen war, dass der Hauptfachausschuss Schwimmen (HFA) des SV NRW sich in seiner Herbstsitzung des letzten Jahres mit einem Antrag zu beschäftigen hatte, der die Abschaffung des Leistungsnachweises vorsah. Nach einer eingehenden Diskussion und unter Abwägung aller Argumente, hat der HFA dem Antrag mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Die Regelung hatte zum Ziel, Aktive, die in einem bestimmten Zeitraum gesetzte P/Z zuvor bei einer anderweitigen Veranstaltung unterboten hatten und diese per Wettkampfprotokoll nachweisen konnten, von der Zahlung eines ENM zu befreien. Der Vater des Gedankens war es allerdings nicht, Abmeldungen aus taktischen Gründen zu legitimieren.

Mittlerweile hatte dies dazu geführt, dass bis zu 230 Leistungsnachweise alleine bei einer Meisterschaft eingereicht worden sind, die mittlerweile einem unvertretbaren bürokratischen Aufwand zur Folge hatten.

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Ein weiterer Bestandteil der Überlegungen war auch die Tatsache, dass bei den Möglichkeiten der heutigen Bürotechniken, bzw. durch die Übergabe von Wettk.-Daten per Datenträger eine originalgetreue Manipulierung von Wettkampfergebnissen durchaus im Bereich des Möglichen liegen konnte. Ferner, ob bei einer gesundheitlichen Verhinderung das ENM durch ein ärztliches Attest aufgehoben werden könne, wogegen die Skepsis sprach, "sich schnell ein Attest zu besorgen".

Prämisse des HFA ist es stets gewesen, den Aktiven als auch dem interessiertem Fachpublikum Meisterschaften zu bieten, die spannende und leistungssportorientierte Wettkampfabschnitte beinhalten. Dieses Ansinnen wird dadurch unterbunden, wenn diese unnötig verlängert werden.

Grundsatz sollte sein, dass Aktive, bei allem Respekt für ihren aufgebrachten Trainingsaufwand, an den Start gehen, die die vorgegebenen P/Z bereits deutlich unterboten haben und dies auch künftig garantieren. Die Trainerinnen und Trainer sollten sich nahezu verpflichtet fühlen, unter Berücksichtigung des momentan aktuellen Leistungsstandes, Meldungen über ihre Aktiven abzugeben.

Das dies nicht immer der Fall ist, belegt nach meiner Auffassung die nachstehende Erhebung. Die z.B. belegt, dass bei den letztjährigen Jahrg.- und Offenen Meisterschaften ca. 106 Ergebnisse erschwommen wurden, die bereits bei den vorgelagerten Meisterschaften der Bezirke und Verbände die neu zu erwartende P/Z nicht unterboten haben, bzw. proportional zur Schwimmdistanz, nur sehr knapp unterboten haben.

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Die Neufassung der Regelung sollten unsere Trainerinnen und Trainer geradezu als eine besondere Herausforderung verstehen, dass sie nunmehr unter Beweis stellen können ihre Aktiven auf den Punkt genau auf ihren Leistungshöhepunkt hin vorbereiten zu können, als dies zu irgendeinem anderem Zeitpunkt in der Vorsaison der Meisterschaft.

In diesem Zusammenhang möchte ich die nicht unwesentliche Feststellung des WB-Experten Herrn Dierich unerwähnt lassen, der festgestellt hat, dass die Wettkampfbestimmungen keine rechtliche Grundlage dafür bieten, dass mit dem Nachweis, schon einmal bei irgendeinem Wettkampf die Pflichtzeit erreicht zu haben, zur Befreiung von einem ENM ausreicht. Letztendlich haben wir uns mit der Rücknahme der bisherigen Regelung auch wieder in die Legalität der WB begeben.

Allen Prognosen zum Trotz, kann zum derzeitigen Zeitpunkt das Resümee gezogen werden, dass mit der Rücknahme des Leistungsnachweises der prognostizierte Rückgang der bisherigen Meldezahlen nicht eingetreten ist. Im Gegenteil, mittlerweile nimmt der Kreis derjenigen zu, die die Abschaffung des Leistungsnachweises begrüßen. Ja man spricht sogar von einer Unterbindung des "Wettkampftourismusses", der z.B. bei den Deutschen- und Jahrgangsmeisterschaften wegen anderweitiger Kosten nicht mehr festzustellen ist.

Sicherlich sollte sich der HFA noch einmal mit der Frage beschäftigen, in wieweit die bestehende Möglichkeit des Abmeldens, 30 Minuten vor dem Beginn des 1. Veranstaltungsabschnittes von den verbleibenden Wettkämpfen einer Meisterschaft, auf jeweils vor dem Beginn des 1. Abschnittes eines Wettkampftages geändert werden sollte. Eine solche Änderung würde vor allem denjenigen entgegen kommen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen ihre Meisterschaftsteilnahme nicht mehr fortsetzen können. Dies würde für noch mehr Sympathie für die Rücknahme des Leistungsnachweises werben.

Bernhard Tenvenne

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Diese Text kann auch heruntergeladen werden (PDF-Datei, 2 Seiten, 12 kb)

Erhebung ENM (Auswertung P/Z-Überschreitungen gegenüber der Meldezeit), als Download (PDF-Datei, 3 Seiten, 26 kb)

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Letzte Aktualisierung: 26.10.2001 •  webmaster@swimpool.de
 
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