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Die Ankündigung der Abschaffung des Leistungsnachweises gab
zu Anfang des Jahres Anlass zu verbal geäußertem Unmut,
der sich dann allerdings auf nur acht schriftliche Stellungnahmen
beschränkte. Da das Thema auch während des Verbandstages
im Juni 2001 angesprochen wurde, möchte ich an dieser Stelle
nochmals erläutern, wie es zu der jetzigen Entscheidung gekommen
ist.
Vorausgegangen war, dass der Hauptfachausschuss Schwimmen (HFA)
des SV NRW sich in seiner Herbstsitzung des letzten Jahres mit einem
Antrag zu beschäftigen hatte, der die Abschaffung des Leistungsnachweises
vorsah. Nach einer eingehenden Diskussion und unter Abwägung
aller Argumente, hat der HFA dem Antrag mit deutlicher Mehrheit
zugestimmt.
Die Regelung hatte zum Ziel, Aktive, die in einem bestimmten Zeitraum
gesetzte P/Z zuvor bei einer anderweitigen Veranstaltung unterboten
hatten und diese per Wettkampfprotokoll nachweisen konnten, von
der Zahlung eines ENM zu befreien. Der Vater des Gedankens war es
allerdings nicht, Abmeldungen aus taktischen Gründen zu legitimieren.
Mittlerweile hatte dies dazu geführt, dass bis zu 230 Leistungsnachweise
alleine bei einer Meisterschaft eingereicht worden sind, die mittlerweile
einem unvertretbaren bürokratischen Aufwand zur Folge hatten.

Ein weiterer Bestandteil der Überlegungen war auch die Tatsache,
dass bei den Möglichkeiten der heutigen Bürotechniken,
bzw. durch die Übergabe von Wettk.-Daten per Datenträger
eine originalgetreue Manipulierung von Wettkampfergebnissen durchaus
im Bereich des Möglichen liegen konnte. Ferner, ob bei einer
gesundheitlichen Verhinderung das ENM durch ein ärztliches
Attest aufgehoben werden könne, wogegen die Skepsis sprach,
"sich schnell ein Attest zu besorgen".
Prämisse des HFA ist es stets gewesen, den Aktiven als auch
dem interessiertem Fachpublikum Meisterschaften zu bieten, die spannende
und leistungssportorientierte Wettkampfabschnitte beinhalten. Dieses
Ansinnen wird dadurch unterbunden, wenn diese unnötig verlängert
werden.
Grundsatz sollte sein, dass Aktive, bei allem Respekt für
ihren aufgebrachten Trainingsaufwand, an den Start gehen, die die
vorgegebenen P/Z bereits deutlich unterboten haben und dies auch
künftig garantieren. Die Trainerinnen und Trainer sollten sich
nahezu verpflichtet fühlen, unter Berücksichtigung des
momentan aktuellen Leistungsstandes, Meldungen über ihre Aktiven
abzugeben.
Das dies nicht immer der Fall ist, belegt nach meiner Auffassung
die nachstehende Erhebung. Die z.B. belegt, dass
bei den letztjährigen Jahrg.- und Offenen Meisterschaften ca.
106 Ergebnisse erschwommen wurden, die bereits bei den vorgelagerten
Meisterschaften der Bezirke und Verbände die neu zu erwartende
P/Z nicht unterboten haben, bzw. proportional zur Schwimmdistanz,
nur sehr knapp unterboten haben.

Die Neufassung der Regelung sollten unsere Trainerinnen und Trainer
geradezu als eine besondere Herausforderung verstehen, dass sie
nunmehr unter Beweis stellen können ihre Aktiven auf den Punkt
genau auf ihren Leistungshöhepunkt hin vorbereiten zu können,
als dies zu irgendeinem anderem Zeitpunkt in der Vorsaison der Meisterschaft.
In diesem Zusammenhang möchte ich die nicht unwesentliche
Feststellung des WB-Experten Herrn Dierich unerwähnt lassen,
der festgestellt hat, dass die Wettkampfbestimmungen keine rechtliche
Grundlage dafür bieten, dass mit dem Nachweis, schon einmal
bei irgendeinem Wettkampf die Pflichtzeit erreicht zu haben, zur
Befreiung von einem ENM ausreicht. Letztendlich haben wir uns mit
der Rücknahme der bisherigen Regelung auch wieder in die Legalität
der WB begeben.
Allen Prognosen zum Trotz, kann zum derzeitigen Zeitpunkt das
Resümee gezogen werden, dass mit der Rücknahme des Leistungsnachweises
der prognostizierte Rückgang der bisherigen Meldezahlen nicht
eingetreten ist. Im Gegenteil, mittlerweile nimmt der Kreis derjenigen
zu, die die Abschaffung des Leistungsnachweises begrüßen.
Ja man spricht sogar von einer Unterbindung des "Wettkampftourismusses",
der z.B. bei den Deutschen- und Jahrgangsmeisterschaften wegen anderweitiger
Kosten nicht mehr festzustellen ist.
Sicherlich sollte sich der HFA noch einmal mit der Frage beschäftigen,
in wieweit die bestehende Möglichkeit des Abmeldens, 30 Minuten
vor dem Beginn des 1. Veranstaltungsabschnittes von den verbleibenden
Wettkämpfen einer Meisterschaft, auf jeweils vor dem Beginn
des 1. Abschnittes eines Wettkampftages geändert werden sollte.
Eine solche Änderung würde vor allem denjenigen entgegen
kommen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen ihre Meisterschaftsteilnahme
nicht mehr fortsetzen können. Dies würde für noch
mehr Sympathie für die Rücknahme des Leistungsnachweises
werben.
Bernhard Tenvenne
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Erhebung ENM (Auswertung P/Z-Überschreitungen
gegenüber der Meldezeit), als
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