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Zuschüsse für die Vereinsjugenden

Zuschüsse für Ferienmaßnahmen

Noch immer scheint es vielen Vereinen nicht bekannt zu sein, dass sie von der Schwimmjugend Zuschüsse für Ferienmaßnahmen erhalten können. Es gibt dafür nur einige wenige Voraussetzungen:

Die Maßnahme muss mindestens 8 Tage dauern.
Pro Maßnahme muss mindestens eine Person des Betreuerteams zu einem Lehrgang auf Verbandsebene kommen.
Die Maßnahme muss eine echte Ferienmaßnahme sein, kein Trainigslager.
Die Kinder/Jugendlichen sollten zwischen 6 und 20 Jahren sein.
Pro angefangene 10 Kinder/Jugendliche muss ein/e Betreuer/in aufgeboten werden (bei 25 Kindern also 3 Betreuer)

Ganz wichtig für 2010 müssen die Anträge bis spätestens 26.02.2010 der Schwimmjugend vorliegen. Eine Zeitüberschreitung ist nicht möglich.

Das Antragsformular finden Sie hier:

Download Antrag auf Bezuschussung einer Ferienmaßnahme 2010 (PDF-Datei, 13 kb, 4 Seiten)

Anerkannt werden Maßnahmen im Inland, in ganz Europa und in Israel, nicht aber in Amerika oder in den nordafrikanischen Ländern.

Weitere Informationen und Einzelheiten sind zu erfahren bei der Schwimmjugend, Robert Collette (siehe Kontakt).

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2009 •  webmaster@swimpool.de