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Noch immer scheint es vielen Vereinen nicht
bekannt zu sein, dass sie von der Schwimmjugend Zuschüsse für Ferienmaßnahmen
erhalten können. Es gibt dafür nur einige wenige Voraussetzungen:
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Die Maßnahme muss mindestens 8 Tage dauern. |
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Pro Maßnahme muss mindestens eine Person
des Betreuerteams zu einem Lehrgang auf Verbandsebene kommen. |
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Die Maßnahme muss eine echte Ferienmaßnahme
sein, kein Trainigslager. |
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Die Kinder/Jugendlichen sollten zwischen 6 und
20 Jahren sein. |
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Pro angefangene 10 Kinder/Jugendliche muss ein/e
Betreuer/in aufgeboten werden (bei 25 Kindern also 3 Betreuer) |
Ganz wichtig für 2010 müssen die Anträge bis spätestens 26.02.2010
der Schwimmjugend vorliegen. Eine Zeitüberschreitung ist nicht möglich.
Das Antragsformular finden Sie hier:
Anerkannt werden Maßnahmen im Inland, in ganz Europa und
in Israel, nicht aber in Amerika oder in den nordafrikanischen Ländern.
Weitere Informationen und Einzelheiten sind zu erfahren bei der
Schwimmjugend, Robert
Collette (siehe Kontakt).
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