Schwimmverband NRW e.V.
Interaktives Governance- & Organisationsmodell (Satzungsreform 2027)
1. Mitgliedschaftsebene & Souverän
Basis
Mitglieder & Vereine
Ordentliche Vereine/Abteilungen, außerordentliche & Einzelmitglieder.
Oberstes Organ
Verbandstag
Mitgliederversammlung (§ 32 BGB) alle 4 Jahre. Grundsatzbeschlüsse & Wahlen.
2. Unabhängige Aufsicht & Kontrolle
Kontrollorgan
Aufsichtsrat
Max. 5 Personen. Strategievorgabe, Überwachung und Bestellung des Vorstands.
Prüforgan
Rechnungsprüfung
2 prüfende Vereine mit unabhängigen Prüfern zur Haushalts- & Wirtschaftskontrolle.
3. Hauptamtliche Geschäftsleitung
Gesamtleitung
Vorstand (§ 26 BGB)
Bis zu 3 hauptamtliche Mitglieder. Operative Führung, Arbeitgeber, Risikoüberwachung.
4. Sportbetrieb, Leistungssport, Bildung & Sicherer Sport
Wettkampfsport
Fachsparten & Fachwarte
Schwimmen, Wasserball, Springen, Synchro. Besondere Vertreter (§ 30 BGB).
Kader & Talente
Leistungssport
Nachwuchs- & Spitzenförderung, Regionalkonzepte. In direkter Vorstandsverantwortung.
Bildung & Gesellschaft
SchwimmWelten
Qualifizierung, Schwimmen lernen, Gesundheitssport, gesellschaftliche Projekte.
Prävention & Schutz
Sicherer Schwimmsport (S³)
S³-Standard zum Schutz vor Gewalt, Prävention, Ansprechstellen & Intervention.
5. Partizipation, Jugend & Untergliederungen
Gremium
Mitgliederkonferenz
Zwischen-Verbandstag für Informationsaustausch und laufende Beschlussfassung.
Gremium
Verbandskonferenz
Aufsichtsrat, Vorstand, Fachwarte, Jugend & Bezirke. Haushaltsbeschluss in Zwischenjahren.
Jugend
Schwimmjugend
Selbstverwalteter Jugendbereich nach SGB VIII. Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Regionen
Schwimmbezirke
Regionale Untergliederungen / Schnittstelle zwischen Verband und Vereinen vor Ort.